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BUND DER ANGESTAMMTEN DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEITEN IN DER SCHWEIZ
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Bern - Altstadt mit M�nster von der Schwelle aus
Biel - Brunngasse
 
 

ZWEISPRACHIGKEIT UND EIN MODERNES SPRACHENRECHT
FÜR DEN KANTON BERN

Gute Ansätze
Der Kanton Bern will die Zweisprachigkeit fördern. Einiges ist bereits geschehen, z. B. mit dem Angebot einer zweisprachigen Lehrerausbildung und dem Ausbau zweisprachigen Schulunterrichts auf allen Stufen. Schüleraustausch über die Sprachgrenze hinweg soll intensiviert werden. Die Vereinbarung BeNeFri der Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg vereinfacht den Besuch und die Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen zwischen den beteiligten Universitäten. In der Hauptstadtregion arbeiten Bern und Neuenburg zusammen, um mit Sprachtandems die Zweisprachigkeit der Verwaltungsangestellten zu verbessern.

Sprachenrecht mit Lücken und Mängeln
Die neue Zweisprachigkeitsoffensive des Kantons gibt ihm aber auch die Gelegenheit, vergangene Fehler wiedergutzumachen und sich an internationalen Standards des Schutzes sprachlicher Minderheiten zu orientieren, vor allem an der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen (ECRM). Die Schweiz ratifizierte dieses Abkommen 1997 und setzte es am 1. April 1998 in Kraft. Umgesetzt hat sie es aber nur mangelhaft, und das gilt auch für den Kanton Bern. Dieser hat zwar die Rechte und Möglichkeiten seiner französischsprachigen Bevölkerung in den letzten siebzig Jahren stets ausgebaut; gleichzeitig hat er aber der angestammten deutschsprachigen Minderheit im Berner Jura diese Rechte nicht nur vorenthalten, sondern systematisch eingeschränkt, um sie zu assimilieren und in der Mehrheitsbevölkerung aufgehen zu lassen. Der Kanton hat bisher nicht gemerkt oder nicht merken wollen, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Die vergessene Minderheit
Es geht um die historische Minderheit im Berner Jura (und auch im heutigen Kanton Jura). Diese ist vom Kanton Bern in den letzten siebzig Jahren nicht etwa geschützt, sondern ziemlich systematisch in ihren Rechten und Möglichkeiten eingeengt und missachtet worden – diskriminiert worden, wie man im heutigen Jargon zu sagen pflegt. Das ist verfassungswidrig, weil es gegen den Artikel über die Minderheiten in der Verfassung des Kantons Bern verstößt:
Den Bedürfnissen von sprachlichen, kulturellen und regionalen Minderheiten ist Rechnung zu tragen. (Art. 4, Abs. 1 KV)
Dies ist das Echo einer Bestimmung in der Bundesverfassung:
Die Kantone bestimmen ihre Amtssprachen. Um das Einvernehmen zwischen den Sprachgemeinschaften zu wahren, achten sie auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete und nehmen Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten. (Art. 70, Abs. 2 BV)
In Art. 5 KV wird dem Berner Jura “eine besondere Stellung zuerkannt”, um “seine sprachliche und kulturelle Eigenart” zu erhalten. Zu dieser Eigenart gehört auch, dass der Berner Jura kulturell und sprachlich nicht homogen, sondern auch die Heimat einer kleinen, aber seit langem in der Gegend verwurzelten Minderheit ist.
Die deutschsprachige Minderheit in den peripheren Gemeinden Schelten und Seehof sowie in den Sprachinseln im Verwaltungskreis Berner Jura ist eine solche angestammte sprachliche Minderheit.

Territorialitätsprinzip und Sprachenfreiheit
Das Territorialitätsprinzip leitet sich vor allem aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtes ab und ist eine dynamische Größe. Es besagt grundsätzlich, dass die Homogenität der Sprachgebiete in Amtssprache und öffentlicher Schule gewahrt bleiben soll, dass sich also Zuzüger anpassen müssen. Es ist im Kanton Bern besonders seit 1948 immer angerufen worden, um die Assimilation der als Störfaktor empfundenen deutschsprachigen Minderheit im Jura voranzutreiben. Es ist aber, wie wir oben ausgeführt haben, auf historische Minderheiten nicht anwendbar, denn diese haben ein Anrecht auf die (individuelle) Sprachenfreiheit. (Art. 18 BV und Art. 15 KV)
Zur Sprachenfreiheit als Grundrecht  gehört die Elementarbildung in der Muttersprache, welche in der Regel ohne die öffentliche Schule nicht geleistet werden kann. „Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein“ (Art. 36, Abs. 1  BV), und Abs. 2 ist auf die deutsche Minderheit im Berner Jura nicht anwendbar, weil kein “öffentliches Interesse” oder “Schutz von Grundrechten Dritter” geltend gemacht werden kann; der mehrheitlich französische Charakter des Berner Juras ist nicht gefährdet.
Auch in sprachlichen Mischgebieten entlang der Sprachgrenze lässt sich übrigens mit dem Territorialitätsprinzip die Einsprachigkeit auf die Dauer nicht verteidigen. Früher einsprachige Gemeinden sind zweisprachig geworden: Biel und Leubringen; Gurwolf, Merlach und Courtepin. Außerdem gibt es Gemeinden und Gemeindeverbände mit pragmatischer Zweisprachigkeit. Kindern der sprachlichen Minderheit wird der Unterricht in der Familiensprache ermöglicht: so etwa im Freiburger Saane- und Seebezirk sowie teilweise im Verwaltungsbezirk Biel.

Die Sprache stützen, die Sprache wiedergewinnen
Die Assimilationspolitik, welche namentlich der Kanton seit Jahrzehnten betrieben hat, steht nicht im Einklang mit der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen (ECRM), welche die Schweiz am 1. April 1998 in Kraft gesetzt hat. Sie passt auch nicht zum Ziel des Kantons, die Zweisprachigkeit zu fördern.

Zweisprachigkeit fördern, wo sie schon gelebt wird
Die Förderung der Zweisprachigkeit Deutsch-Französisch lohnt sich für den ganzen Kanton Bern. Sie ist allerdings kein Alleinstellungsmerkmal, denn auch  die Kantone Freiburg und Wallis fördern die Zweisprachigkeit und haben erst noch die besseren Voraussetzungen dazu, weil die Minderheit einen Drittel der Gesamtbevölkerung ausmacht. Im Kanton Bern beträgt sie knapp zehn Prozent. Ma kann aber sagen, dass gute Französischkenntnisse im Kanton Bern eine lange Tradition haben und immer noch vorhanden sind.
Die Strategie der Zweisprachigkeit kann jedoch nur überzeugen, wenn die Zweisprachigkeit auch dort gestützt, gestärkt und gefördert werden, wo sie seit langem und immer noch vorhanden ist und gelebt wird. Das ist, neben Biel, bei  der deutschsprachigen Minderheit im Verwaltungskreis Berner Jura der Fall.

Was ist zu tun? 
Zweisprachige Klassen in Sprachinseln und an der Peripherie
1. Schulen in Sprachinseln sind zweisprachig zu führen, und zwar paritätisch, so dass die Unterrichtssprache je hälftig auf Französisch und Deutsch verteilt wird. So kann ein Gleichgewicht entstehen, indem beide Sprachen auch durch die Familie und das weitere Umfeld gestützt werden.
2. Wenn nicht genug Kinder da sind, dass eine zweisprachige Schule geführt werden kann, sollen innerhalb einer Schule, welche die Kinder aus der Minderheit besuchen, einzelne Züge mit zweisprachigen Klassen geführt werden. Diese Klassen sollen auch Kindern aus Familien offenstehen, die nicht zur Minderheit gehören.
3. In den deutschsprachigen Gemeinden in der Peripherie des Kantons, also Seehof und Schelten, sind die Schulen wegen zu geringer Schülerzahlen geschlossen worden. Dort sollen die Kinder in der Nähe ihres Wohnortes in zweisprachigen Klassen unterrichtet werden, in die auch Kinder aus dem Einzugsgebiet der Schule aufgenommen werden können. Für diese Lösung darf keine Untergrenze in der Schülerzahl gesetzt werden.
4. In den Sprachinseln und an der Peripherie sollen Kinder, die wenig oder kein Deutsch sprechen, in der Vorschule (im Kindergarten) so gefördert werden, dass sie die angestammte Sprache auf schultauglichem Niveau wiedergewinnen können. An dieser Förderung sollen an Schulorten mit zweisprachigen Klassen auch Kinder teilhaben können, die aus französischsprachigen Familien stammen.
Zweisprachige Klassen in Biel und Umgebung
1. Familien in einsprachigen Gemeinden, welche ihre Kinder nicht in der Amts- und Schulsprache der Gemeinde unterrichten lassen wollen, sollen in der gleichen Weise, wie oben für die Sprachinseln und die Peripherie des Kantons dargestellt, ihre Kinder in zweisprachigen Klassen der Wohngemeinde oder Biels unterrichten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kinder einerseits die Muttersprache, anderseits aber auch die Verkehrssprache der Gemeinde gut sprechen und schreiben lernen.

 


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